Rückfrage Erstwahl G-SBV (Wahlen)

DaWyg, Tuesday, 08.10.2013, 18:02 (vor 3859 Tagen)

Hallo zusammen!

Um es vorab zu sagen, ich habe die Suchfunktion genutzt, wie auch google und andere Quellen. Inzwischen bin ich mir auch recht sicher, wie was zu tun ist, aber dennoch rede ich bei meinem Anliegen gegen eine Wand.

Zur Sachlage:

Wir sind ein Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland und diversen Standorten überall in Deutschland. Eine ganze Zeit lang war jeder Standort eine eigenständige GmbH, die Meisten davon mit örtlichem BR bzw SBV, an meinem Standort bin ich die örtliche SBV mit gutem Kontakt zum hiesigen BR.

Mitte 2012 kam dann eine Umstrukturierung, so daß teilweise verschiedene Standorte zu einer GmbH verschmolzen wurden. Seitdem sind wir ein Standort (A) mit Hauptsitz am Standort (B) und noch einem dritten Standort (C). An Standort C wurde kurz darauf erstmalig ein BR gewählt, bei uns und Standort B war schon ein BR und SBV vorhanden, so daß es kurz danach dazu kam, das ein GBR gebildet wurde. Daraufhin wollte ich darauf hin, eine Gesamt-SBV zu "gründen", was daran scheiterte, das Standort B unbedingt eine Wahl einleiten wollte etc, auch das SGB IX änderte ihre Meinung nicht, wir konnten uns einfach nicht einigen, auch Kontakt zum Integrationsamt und GBR ergab keine Lösung.

Es dauerte nicht lange (Mitte 2013), bis dann auch Standort C eine SBV bekam, was nach SGB IX § 22 dann ja zu einem förmlichen Wahlverfahren führt. Nun habe ich per E-Mail eine Einladung zur Wahl bekommen an Standort B für Ende diesen Monats.

Was ich mit § 1 Abs. 1 anfangen soll weiss ich noch nicht, da es ja noch keine G-SBV gibt, da wir allerdings ja "nur" drei Wahlberechtigte sind, sehe ich da nicht so das Problem.

Jedoch ist meine Amtskollegin an Standort B relativ eigen in der Interpretation der Gesetze, Kollegin von Standort C äußert sich dazu so gar nicht.

Wie bekomme ich nun, um eine möglichst unanfechtbare Wahl hinzubekommen, meine Amtskolleginnen dazu, sich

- auf die Anzahl der Vertreter zu einigen
- die Liste der Wahlberechtigen auszuhängen
- und § 5 Wahlausschreiben durchzusetzen>

Bei den Fristen komme ich irgendwie auch nicht weiter.

Ich komme bei ihr einfach nicht weiter. Oder gibt es ein Schlupfloch, was ich übersehen habe, und so eine einfache Wahlversammlung ohne Ankündigung an die Belegschaft ist dennoch rechtens>

Danke im Voraus und Gruß,

Daniel


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