Rückfrage Erstwahl G-SBV (Wahlen)

DaWyg, Tuesday, 08.10.2013, 19:56 (vor 3859 Tagen) @ hackenberger

Nochmals danke ;)

allerdings hatte ich § 22 SchwbVWO so verstanden, das § 1 Abs. 1 zu befolgen ist, von Abs.2 ist da keine Rede, damit wäre das Integrationsamt ja raus, oder irre ich mich da>

Das Treffen an sich halte ich nicht für unmöglich, das unmöglich bezog sich aus das Zeitliche, sprich sich zu treffen, einen Wahlvorstand zu bestellen und dann am gleichen Tag noch zu wählen. Wie gesagt, die Einladung ist schon für den 25.10. terminiert.

Das mit der schriftlichen Fixierung hatte ich mir auch schon überlegt, aber vielleicht reagiert sie ja diesmal oder auch nur nicht auf mich.

Gruß!


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