Rückfrage Erstwahl G-SBV (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 08.10.2013, 20:13 (vor 3858 Tagen) @ DaWyg

Hallo,

der § 1 Abs. 1 betrifft NUR Folgewahlen. Da es bei euch die Erstwahl zur GSchwbV ist, triift § 1 Abs. 2 der WO zu. Siehe auch § 22 SchwbVWO Abs. 2.

Gem. diesem § 1 Abs. 2 schafft aber auch die Ausnahme betreffend der sonst zwingenden Art der Bestellung des WO aus Satz 1.

Gem. diesem § 1 Abs. 2 könnte also das IA aber hier auch der GBR zur Wahlversammlung zur Wahl des WO einladen.

» Das Treffen an sich halte ich nicht für unmöglich, das unmöglich bezog sich
» aus das Zeitliche, sprich sich zu treffen, einen Wahlvorstand zu bestellen
» und dann am gleichen Tag noch zu wählen. Wie gesagt, die Einladung ist
» schon für den 25.10. terminiert.
Ich habe NICHT geschrieben, dass ihr euch an einem Tag zur Bildung des WV und zur Wahl der GSchwbV treffen sollt/könnt. Es ging nur zum Treffen zur Wahl des WV und dann ggf gleich die erste Sitzung des WV.


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