Rückfrage Erstwahl G-SBV (Wahlen)

DaWyg, Tuesday, 08.10.2013, 19:12 (vor 3859 Tagen) @ hackenberger

Moin Bernhard,

danke für deine Antwort. Nun denn:

"Ist doch eigentlich ganz klar geregelt."

Eigentlich, ja, dennoch ist die Kommunikation doch recht einseitig.

"Siehe dort den letzten Absatz der Antwort von Wolfgang E."

Das Posting hatte ich vorher schon gelesen, da sah ich auch den geringsten Ansatzpunkt, vobei die Kommunikation in unseren Betrieben im Wesentlichen per E-Mail funktioniert. Da schließt sich jedoch nach erneutem lesen eine Frage an, und zwar zum Wort "Einigung": SBV vom Standort C antwortet gar nicht. Wenn ich uns drei als Wahlvorstand vorschlage und von SBV B ein ja/Unterschrift kommt, reicht das dann>

Problem: wenn das nicht reicht und wir uns vor Ort treffen müssten, ist es ja zeitlich nicht möglich, am gleichen Tag die Wahl zu machen, allein wenn ich an §4 (1) denke. Oder schließt das Wörtlichen "sinngemäß" im 22er Paragraphen bei der Anwendung das möglicherweise aus, da ja nur wir 3 Wahlberechtigt sind im Sinne der Stimmabgabe> Sonst sind es ja zwischen Wahlausschreiben und Wahltag 6 Wochen Frist, oder sehe ich das falsch>

Falls ich wirr werden sollte bitte ich um Entschuldigung. Ich komme gerade erst wieder aus dem Urlaub wieder und habe weiterhin diverse andere Anfragen im Kopf.

Danke und Gruß,

Daniel


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion