Abmahnung eines Mitarbeiters mit GDB 40% (Allgemeines)

pulloverschaf, Hamburg, Tuesday, 12.11.2013, 12:00 (vor 3825 Tagen)

Hallo,

ab wann muss die Dienstelle die Vertrauensperson der Schwerbehinderten mit ins Boot holen, wenn ein Gespräch mit einem Mitarbeiter bezüglich einer Abmahnung ansteht>

Der MItarbeiter hat derzeit ein GDB von 40% also noch nicht Schwerbehindert, ich habe vor einiger Zeit dem MItarbeiter geraten einen Antrag auf Gleichstellung zu beantragen.


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