Gültigkeit von Beschlüssen bei fehlerhafter Einladung (Umgang mit BR / PR)

rollo, Tuesday, 10.12.2013, 09:39 (vor 3800 Tagen)

Hallo liebe User,

mich beschäfigt seit ca. 2 Wochen eine Begebenheit die mich nicht mehr loslässt.

Meine dringlichste Frage dazu lautet wie folgt;
Sind Beschlüsse des PR bei nachweisbar fehlerhafter Einladung der Mitglieder rechtskräftig>

Die Geschichte dazu möchte ich kurz schildern um den Bezug zur SBV zu verdeutlichen.

Der PR hat einer Personalmaßnahme nicht zugestimmt weil die SBV von Seiten des AG nicht ins Bewerbungsverfahren involviert und die schwerbehinderten Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurden. Eine Woche später hat der Vorstand des PR die Mahnahme wieder auf die Tagesordnung gesetzt und in veränderter Besetzung des Gremiums einen anderen (gegensätzlichen) Beschluss am letzten Tag vor Fristablauf mit mehreren Gegenstimmen herbeigeführt. Alle Argumente (Verstoß gegen die §§ 81 und 82) von Seiten der SBV wurden vom PR ignoriert. Von Seiten des PR wurde aus dem PersVG zitiert wonach der PR einer Maßnahme zustimmen kann auch wenn dabei gegen Gesetze verstoßen wird.
Aus meiner Sicht eine zweifelhafte Wahrnehmung der Amtspflicht bzw. Amtsaufgaben einiger PR-Mitglieder.
Dadurch dass sich durch ein Aussetzen einer Maßnahme keine Fristverlängerung ergibt und auch keine Einigung mit dem PR erzielt werden konnte, "durfte " der AG, mit tatkräftiger Unterstützung des PR, eine nicht gesetzeskonform durchgeführte Personalmaßnahe vollziehen.
Wiederum eine Woche später stellte sich heraus, dass bei der Sitzung in der der erste Beschluss zurück genommen und der zweite Beschluss dazu gefasst wurde, nachweisbar fehlerhaft zur PR-Sitzung eingeladen wurde. Für ein ordentliches Mitglied, welches sich im Urlaub befand, wurde kein Ersatzmitglied geladen. Eine (sehr) kurze Entschuldigung des PR-Vorstandes zum Versäumnis, ohne nachvollziehbare Begründung (wir haben es vergessen), wurde dargebracht und danach sofort zur Tagesordnung übergeganegen.

Ergänzend möchte ich noch mitteilen, dass es meinem AG durch diese oder ähnliche Beschlüsse, mit kräftiger Unterstützung durch den PR, sehr leicht gemacht wird die SBV zu ignorieren und damit die Rechte schwerbehinderten Menschen mit ausdrücklicher Zustimmung des PR untergaben kann.

Für Eure Beiträge möchte ich mich im Voraus bedanken und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
rollo


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