Gültigkeit von Beschlüssen bei fehlerhafter Einladung (Umgang mit BR / PR)

rollo, Tuesday, 10.12.2013, 13:12 (vor 3800 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

ich werde nochmals gründlich darüber nachdenken und ggf. mein "Verhalten" anpassen.

» Dann hätte der PR erklären müssen, warum er in der 7 Tagefrist hier keinen
» gültigen Beschluß gefasst hat.
Sind die Beschlüsse rechtskräftig oder von anderen außer den betroffenen schwerbehinderten Bewerbern anfechtbar> Für mich stellt sich die Situation noch nicht eindeutig dar.

» PS, was sagen denn due PRM dessen Beschluß, Votum missachtet wurde.
Einige sind außer sich, es gab sogar Rücktrittsgedanken. Auf Grund der Neuwahlen im nächsten Jahr will man die Zähne zusammen beißen und auf das nächste Jahr hoffen.

» Anmerkung: Einigungsstelle hätte es hier nicht gegeben. Der AG hätte sich
» die verweigerte Zustimmung vom Gericht ersätzen lassen müssen.
Es gab bisher sehr sehr wenige Ablehnungen einer Maßnahme, aber wenn dann gab es erst eine Einigungsstelle und danach kam das Gericht ins Spiel.

» Fordere hier den BASchwb, § 98 SGB IX auf seinen Pflichten nachzukommen.
» Erkläre Ihm sonst ggf., dass Ihm persönlich ein deutliches Bußgeld gem. §
» 156 Abs 1 SGB IX droht.
Genau das versuche ich schon evigen Zeiten. Hier besteht nur die Schwierigkeit, das der Verhandlungspartner der Dienststelle auch der Beauftragte des AG in einer Person ist.

Viele Grüße
rollo


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