Stellvertreter als BEM-Beauftragter (Stellvertreter/in)

ciralifan, Tuesday, 21.10.2014, 09:06 (vor 3489 Tagen) @ tatekuru

Hallo tatekuru,

Vorab, dein Stelli ist, solange du aktiv bist als SBV ja "ausser Betrieb".
Daher eher kein Interessenkonflikt.
Aber, es würde viel mehr Sinn machen, wenn die SBV auch den/die BEM Beauftragte/n macht.
So jedenfalls meine Erfahrung aus der Praxis. Denn auch dort, wo es nicht zur Weiterführung eines BEM kommt, ist manchmal die SBV noch als solche gefragt und die Koll. sind in der Regel glücklich ihre Problematik nicht nochmal und mit weiteren Personen im Betrieb "durchkauen" zu müssen.Beispiel:Antragstellung auf GdB.


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