Stellvertreter als BEM-Beauftragter (Stellvertreter/in)

Monica99, Tuesday, 21.10.2014, 10:06 (vor 3489 Tagen) @ ciralifan

Hallo,

wenn der Stelli im Rahmen der Verhinderungsvertretung ins Mandat temporär nachrückt, dann mit allen Rechten und Pflichten. Dann hat er also auch ALLE Einsichts und Leserechte wie die SBV.


Doch ich habe Bedenken, wenn die SBV auch die Aufgabe/ Funktion des AG BEM Beauftragten, Aufgaben übernimmt. Denn er kann dann ja nicht beide Seiten voll und unbeeinflusst wahrnehmen. Denn die Interessen von AG und SBV unterscheiden sich beim BEM oft. Auch weil AG auch hier auf Kosten, Kosteneinsparrung achten.

SBV als ersten Ansprechpartner für die Beschäftigten ok. Doch dann bitte jede Seite ihre eigenen Vertreter.

Betreffend Datenschutz gibt es keine Probleme, denn diese haben beide zu beachten.

PS: Es gibt zB auch BR/PR Mitglieder welche in der Personalstelle und/oder sofern sie keine leitende AN sind als Führungskraft arbeiten. Sie müssen also nur wählbar sein. Gilt auch für SBV.

--
mfg Monica


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