Stellvertreter als BEM-Beauftragter (Stellvertreter/in)

Monica99, Tuesday, 21.10.2014, 15:33 (vor 3489 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan,


Einbindung der SBV ja! Aber die SBV sollte NICHT diese Funktion ausfüllen. Besonders da die SBV ja NICHT mit Betroffenen Zielvereinbarungen vereinbaren sollte. Das sollte der AG oder ggf der Virgesetzte. Die SBV prüft diese dann auf Verträglichkeit mit dem SGB IX.

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mfg Monica


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