Teilnahme bei JAV Sitzungen (Sitzung)

Heinrich, Tuesday, 03.03.2015, 17:47 (vor 3352 Tagen) @ erzengel

Hallo,

Teilnahmerecht ist umstritten, das SGB IX sieht es noch nicht vor. Ggf wäre hier einmal eine Klage hilfreich. Besonders, wenn es betroffene Jugendliche gibt und die JAV für diese bezogen auf die Schwerbehinderung aktiv wird.

Hier aber eine gute Aussage:
Wenn es im Betrieb auch schwerbehinderte Jugendliche und Auszubildende gibt, sollte auch die Schwerbehindertenvertretung (SBV) eingeladen werden, da sie am ehesten die besonderen Interessen der Betroffenen vertreten kann. Ob die SBV auch einen juristischen Anspruch aufEinladung hat, ist weiterhin umstritten – allerdings ist es laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 15.7.2008 auf jeden Fall zulässig sie einzuladen (vgl. ZBVR online, S.24).
Quelle:
http://www.betriebsrat.de/jav/br-teilnahme-an-jav-sitzung/do/index/d/einladung-zur-jav-Sitzung.html841200

Auf keinen Fall darf der AG aber ohne Beachtung des § 95 Abs 2 SGB IX Maßnahmen oder Anregungen der SBV umsetzen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion