Teilnahme bei JAV Sitzungen (Sitzung)

Heinrich, Wednesday, 04.03.2015, 19:58 (vor 3351 Tagen) @ erzengel

Hallo

das Ergebnis ist KEIN Teilnahmerecht!!

Auch muss die SBV nicht die JVA einbinden bzw informieren. Sie darf es aber unter Beachtung des Datenschutzes sofern der/ die Betroffene dem zustimmt.


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