Teilnahme bei JAV Sitzungen (Sitzung)

williniesky, Dresden/Sachsen, Wednesday, 04.03.2015, 11:03 (vor 3352 Tagen) @ erzengel

Hallo erzengel,
die Frage kannst du nur beantworten, wenn du dir die §§ der JAV durchliest. In Sachsen gelten für die JAV die §§ 35 Abs.3, § 40 und § 41Abs.1 SächsPersVG. § 35 Abs.3 sagt z.B. aus, dass eine Sitzung, wenn sie von der SBV beantragt wird anzuberaumen ist, mit dem Beantragten Thema. § 40 Aussetzen von Beschlüssen, auch durch die SBV auf sofortigen Antrag. Wie soll das passieren, wenn die SBV nicht an der Sitzung teilnehmen darf? § 41 Abs.1 Teilnahme weiterer Personen.Hier ist die SBV klar erwähnt. Also Teilnahmerecht.

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MfG
Williniesky


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