Bescheinigung über genommen Urlaub – auch Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

WoBi, Thursday, 09.04.2015, 13:59 (vor 3313 Tagen)

Hallo,
nach dem Bundesurlaubsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Darf in diese Bescheinigung der Nachteilsausgleich Zusatzurlaub aufgelistet werden?

Hintergrund ist, dass dadurch das Selbstbestimmungsrecht von schwerbehinderten Menschen auf Bekanntgabe ihrer Schwerbehinderteneigenschaft ausgehebelt wird. Der neue Arbeitgeber wird indirekt oder direkt je nach Formulierung über die Zugehörigkeit zur Gruppe der schwerbehinderten Menschen informiert.

Hat jemand schon Erfahrungen mit dieser Bescheinigung gemacht?

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Gruß
Wolfgang


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