Bescheinigung über genommen Urlaub – auch Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 09.04.2015, 16:04 (vor 3313 Tagen) @ WoBi

Hallo,
Ich sehe es etwas anders. Das Bundesurlaubsgesetz verlangt, das der genommene Urlaub bescheinigt werden muss. Daraus den Anspruch erzuleiten, das der Zusatzurlaub als SB gesondert gekennzeichnet wird, kann ich nicht nachvollziehen. Beim Urlaubsantrag wird ja auch nicht unterschieden zwischen Tarifurlaub und Sonderurlaub. Wer legt fest, das bei genommenen Teilurlaub welche Tage Tarifurlaub und welche Tage Sonderurlaub gewesen sind?
Ich bin der Meinung, das eine Urlaubsbescheinigung so aussehen könnte:

Herr/Frau....... hatte in unserem Unternehmen einen Jahresurlaubsanspruch von 35 Tagen. Davon hat er 10 Tage genommen

Also keinen expliziten Hinweis darauf, das 30 Tage vom Tarifvertrag kommen und 5 Tage vom Nachteilsausgleich.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion