Bescheinigung über genommen Urlaub – auch Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Heinrich, Thursday, 09.04.2015, 18:57 (vor 3313 Tagen) @ WoBi

Hallo,

§ 6 Ausschluss von Doppelansprüchen

Also, der alten AG muss den genommenen gesetzlichen Urlaub bescheinigen.

Bei einem Schwerbehinderten in einem Betrieb mit 5-Tage Woche wären dieses 25 Tage.

Hat hier ein AN dann 10 Tage Urlaub bereits genommen, so wären diese hier auf den bestehenden Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub lt. Bundesurlaubsgesetz und SGB IX anzurechnen.

Also bestätigt der alte AG. Herr XY hatte einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 25 Tagen und hat von diesem 10 Tage genommen. Der tarifliche Urlaubsanspruch spielt hier keine Rolle.

Daraus ergibt es sich dann, dass der AN einen Anspruch auf Zusatzurlaub hat. Er hat weiter in diesem Urlaubsjahr somit noch einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 15 Tagen, ggf. tariflicher Mehrurlaub spielt hier keine Rolle.

Der EuGH hat mit der Entscheidung in der Sache "Schultz-Hoff" vom 20.1.2009 (C-350/06) entschieden. Kein Vorrang des tariflichen Urlaubs vor dem gesetzlichen Mindesturlaub auch für den tariflichen (Mehr-)Urlaub. Es hat die Entscheidung des BAG vom 07.08.2012 - 9 AZR 760/10 das bereits genommener Urlaub auf den Anspruch des gesetzlichen Urlaubes anzurechnen ist bestätigt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion