Bescheinigung über genommen Urlaub – auch Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

WoBi, Friday, 10.04.2015, 08:18 (vor 3312 Tagen) @ Hotte

Hallo Hotte und die anderen,

warum sollte die Höhe des Jahresurlaubsanspruches im Text genannt werden? Ich lese aus dem Gesetz nur die Erfordernis, genommenen oder ausbezahlten Urlaub zu bescheinigen.

Die Urlaubsbescheinigung könnte auch so aussehen:

Herr/Frau ....... hat in unserem Unternehmen xx Tage aus dem Jahresurlaubsanspruch genommen. Dies entspricht x/12 des gesamten Jahresurlaubes.

Dies wäre neutral und selbst Werte zwischen 20 Tage (5-Tage Woche) gesetzlichem Mindesturlaub und 30 Tage tariflichem Urlaubsanspruch ohne Nachteilsausgleich könnten ohne Rückschlüsse auf eine Schwerbehinderung bescheinigt werden. Nur bei genommenen Urlaub von > 30 Tagen könnte auf eine Schwerbehinderung geschlossen werden, sollte es nicht Sonderurlaube für Jubiläum, ältere Mitarbeiter, ... geben.

Damit würde m.E. die Verpflichtung zur Bescheinigung erfüllt und die Wahrung des Persönlichkeitsrechts ermöglicht, wenn der Schwerbehinderte z.B. erst nach der Probezeit seine Eigenschaft offenbaren möchte.

Ein anderer Ansatz wäre die Beschränkung der Bescheinigung nur auf den Urlaubsanspruch nach Tarif- oder Arbeitsvertrag?

Es ist zwar nur ein Randthema, doch sind bei mir rund 2/3 aller schwerbehinderter Menschen im Betrieb betroffen.

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Gruß
Wolfgang


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