Bescheinigung über genommen Urlaub – auch Zusatzurlaub (Zusatzurlaub)

Heinrich, Thursday, 09.04.2015, 15:40 (vor 3313 Tagen) @ WoBi

Hallo,

würde der alte AG nicht darlegen, dass der Zusatzurlaub bereits voll oder teilweise genommen, gewährt worden ist, könnte der AN diesen ja unberechtigt nochmals voll in Anspruch nehmen.

Er hat aber auch bei unterjährigen AG-wechsel nur einmal diesen gesetzlichen Anspruch gem. § 125 SGB IX auf 1 Woche Zusatzurlaub.

Also muss der neue AG auch hier erkennen können, besteht hier noch ein Anspruch.


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