Zeitvergütung ausserhalb der Arbeitszeit für SBV durch den AG (Allgemeines)
Hallo troebsa,
deine Frage ist mit janein zu beantworten. Erforderliche Zeit für das Ehrenamt ist wie Arbeitszeit zu vergüten. Freizeitausgleich ist auch möglich. Suche nach Beispiele für Betriebsräte. Dort kann zwischen den Bedingungen für ja oder nein unterschieden werden.
--
Gruß
Wolfgang