Zeitvergütung ausserhalb der Arbeitszeit für SBV durch den AG (Allgemeines)

garda, Berlin, Monday, 22.06.2015, 13:48 (vor 3252 Tagen) @ albarracin

Da würde mich doch die Rechtsgrundlage interessieren, denn das sehe ich anders.

Hausbesuche oder Treffen an neutralen Orten sind in bestimmten Situationen die einzige Möglichkeit eine angemessene Beratung durchzuführen. Stichworte dazu sind besonders Gespräche rund um BEM aber auch Themen wie Mobbing bzw. Bossing aber auch Termine beim IFD oder dem Integrationsamt selbst. es kann sich aber auch um SB- oder Gleichstellungsanträge bzw. Widersprüche handeln, bei letzteren laufen ja Fristen.

Ich würde mich allerdings nicht dazu hinreißen lassen mich festzulegen, ob eine SBV dazu verpflichtet ist. Ich habe das schon mehrmals ohne jede Beanstandung durch den Arbeitgeber gemacht, sogar mit Dienstreise im Tagespendelbereich.

Wenn die SBV dazu bereit ist, müsste sie nach meiner Auffassung lediglich begründen warum das anders nicht möglich ist, ggf. eben vor dem Arbeitsgericht. Es ist jedenfalls nicht so, dass man sich auf Telefon oder Mail verweisen lassen muss.

Siehe auch Düwell, 4. Auflage 2014, S. 871 zum § 96, Randziffer 6 und hier das Beispiel.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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