Zeitvergütung ausserhalb der Arbeitszeit für SBV durch den AG (Allgemeines)

Heinrich, Monday, 22.06.2015, 14:42 (vor 3255 Tagen) @ garda

Hallo,

Siehe auch Düwell, 4. Auflage 2014, S. 871 zum § 96, Randziffer 6 und hier das Beispiel.

Bitte dann aber auch die Rn 6 genau lesen!
Denn auch dort steht der Grundsatz, Mandatsarbeit ist grundsätzlich während der Arbeitszeit wahrzunehmen. Nimmt sie Mandatsaufgaben außerhalb der Arbeitszeit wahr, besteht idR KEIN Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes.

Auch nach dem Beispiel dort besteht grundsätzlich KEIN Anspruch auf Fortzahlung des Entgeltes. Der kann nur entstehen, wenn aus BETRIEBLICHEN Gründen die Mandatswahrnehmung NICHT während der Arbeitszeit erfolgen kann.


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