Zeitvergütung ausserhalb der Arbeitszeit für SBV durch den AG (Allgemeines)

Heinrich, Monday, 22.06.2015, 13:55 (vor 3256 Tagen) @ troebsa

Hallo,

es gilt der rechtliche/ gesetzliche Grundsatz, Mandatsarbeit ist Arbeitszeit und hat auch wie die normale Arbeit während der Arbeitszeit zu erfolgen. Ist diese aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, so siehe § 96 Abs 6 SGB IX.

(6) Zum Ausgleich für ihre Tätigkeit, die aus betriebsbedingten oder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, haben die Vertrauenspersonen Anspruch auf entsprechende Arbeits- oder Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge.

Bitte auch beachten, was dort steht betreffend der Gründe für die Wahrnehmung außerhalb der Arbeitszeit. Weiter auch beachten, was im SGB IX steht betreffend der Mandatsaufgaben. Krankenbesuche usw findet man dort NICHT!


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