Zeitvergütung ausserhalb der Arbeitszeit für SBV durch den AG (Allgemeines)
Hallo Wolfgang,
die beiden Begriffe "grundsätzlich und idR" sind mir in deren Bedeutung auch rechtlichen Bedeutung schon bekannt, sonst hätte ich andere benutzt. Also auch, dass es hier Abweichungen, also Ausnahmen vom Grundsatz oder der Regel geben kann.
Doch Ausnahmen müssen gut begründet werden und unterliegen dann ggf der Anerkennung als zulässig durch den Richter. Dieser prüft dann war die Abweichung von der Regel bzw dem Grundsatz rechtlich zuläsdig weil anderes nicht möglich bzw nicht zumutbar.