Als einzig vorhandene SBV eine KSBV mit örtlichem Mandat? (Gesamt-Konzern-SBV)

JS, Land Brandenburg, Tuesday, 08.09.2015, 02:17 (vor 3166 Tagen) @ albarracin

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Ich habe hierzu noch 2 konkrete Fragen.

Da die SBV ein eigenständiges Organ ist, kann diese unabhängig von einem bestehenden Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat bestehen.
Die SBV übernimmt in den nicht gewählten Betrieben als GSBV das Mandat der örtlichen SBV (vgl. § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB IX) "Erstreckungsprinzip/Dreifachamt"(Quelle; Sozialgesetzbuch IX Dau, Düwell, Joussen 4. Auflage S. 552 u. 553).


Frage 1)
Wird in dem anhängigen Verfahren (BAG, 14.08.2013 – 7 ABN 37/13) auch das Erstreckungsprinzip bis zur KSBV (ohne bestehenden KBR) verhandelt, sprich: wäre es analog zu den gesetzlichen Bestimmungen SBV-GSBV bei positivem Ausgang des Verfahrens auch denkbar, dass die einzig örtliche SBV dann als GSBV auch das KSBV-Amt inne hätte (nach dem Erstreckungsprinzig/Vierfachamt?).

Quelle; Sozialgesetzbuch IX Dau, Düwell, Joussen 4. Auflage S. 552, 553

Frage 2)
Oder gilt anzunehmender Weise bereits das Erstreckungsprinzip bis auf die Konzernebene, da noch keine weitere gesetzliche Regelung hierzu getroffen wurde, und doch jeder schwerbehinderte MA nicht vertrtetungslos bleiben solle i.S. der Quellenangabe?

Gilt hier das Erstreckungsprinzip oder besteht diese Zuständigkeit ausdrücklich noch nicht, oder wird diese Relelung auch unabhängig v. Ausgang des Verfahrens ungeklärt bleiben?


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