Als einzig vorhandene SBV eine KSBV mit örtlichem Mandat? (Gesamt-Konzern-SBV)
ja ... es scheint als ob eine Vertretung nicht erwünscht / gewollt ist...
hier geht ja auch die Meinung von Gericht und Integrationsamt (die auch die Wahl/Benennung der KSBV bei nur einer gewählten lokalen SBV im Konzern als möglich und notwendig ansehen...)
Wie kommt man an das Urteil: Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. Juni 2012 – 21 BV 3/12 ...? Finde leider nur das: LAG Hamburg, Beschluss vom 07.02.2013, Aktenzeichen: 7 TaBV 10/12 ....
LG