Als einzig vorhandene SBV eine KSBV mit örtlichem Mandat? (Gesamt-Konzern-SBV)

Heinrich, Tuesday, 08.09.2015, 12:39 (vor 3166 Tagen) @ JS

Hallo,

Ich bin der Meinung 2 x JA! Es sei das BAG entscheidet anders.

Doch ohne abschließende obergerichtliche Entscheidung besteht Rechtsunsicherheit und es gibt untetschiedliche rechtliche Sichten und deren Folgen.

Entscheidet das BAG aber in unserem Sinne und der AG oder ggf BR haben anders gehandelt, haben sie Rechtsverstöße mit den dann möglichen rechtlichen Folgen begangen.

Ich würde daher sofern AG und/ oder BR so handeln heute darauf hinweisen, dass ich mir vorsorglich das Klagerecht vorbehalte und dann den Rechtsweg beschreiten würde. Dieses ggf dann heute auch do durch einen Anwalt diesen mitteilen lassen, damit hier Klarheit über das Handeln herscht.

Auch jetzt schon via Anwalt und Beschlussverfahren mir meine Rechte einfordern, da man nicht auf das Urteil warten kann, da dann die Maßnahmen ja gelaufen sind. So auch die Begründung im Beschlussverfahren.


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