Freistellung neues BTHG (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 30.12.2016, 17:25 (vor 2673 Tagen) @ danykatzen

Im neuen Gesetzestext ist nur noch von Schwerbehinderte Menschen, nicht mehr von Gleichgestellten die Rede.

Das war auch bereits in der alten Fassung des § 96 Abs. 4 SGB IX so.

Werden dies nicht mehr auf den Freistellungsanspruch zugerechnet?

Natürlich. § 68 Abs. 1 SGB IX ist schließlich unverändert:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__68.html

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&Tschüß

Wolfgang


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