Freistellung neues BTHG (Allgemeines)
Im neuen Gesetzestext ist nur noch von Schwerbehinderte Menschen, nicht mehr von Gleichgestellten die Rede.
Das war auch bereits in der alten Fassung des § 96 Abs. 4 SGB IX so.
Werden dies nicht mehr auf den Freistellungsanspruch zugerechnet?
Natürlich. § 68 Abs. 1 SGB IX ist schließlich unverändert:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__68.html
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&Tschüß
Wolfgang