Freistellung neues BTHG (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 16.01.2017, 15:22 (vor 2657 Tagen) @ c.amio

Hallo,

was wann der KAV seinen Mitgliedern wie mitteilt - oder auch nicht -, ist völlig schnurz.
Es reicht der gültige Gesetzestext des § 95 SGB IX, nachzulesen im Internet zB auf der Gesetzessammlung des BMJ:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__95.html

Das Gesetz ist in Kraft und begründet somit den rechtlichen Anspruch auf Freistellung ab 100 sbM. Da gibt es auch für Deinen AG nix zu diskutieren.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion