Freistellung neues BTHG (Allgemeines)
Hallo,
was wann der KAV seinen Mitgliedern wie mitteilt - oder auch nicht -, ist völlig schnurz.
Es reicht der gültige Gesetzestext des § 95 SGB IX, nachzulesen im Internet zB auf der Gesetzessammlung des BMJ:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__95.html
Das Gesetz ist in Kraft und begründet somit den rechtlichen Anspruch auf Freistellung ab 100 sbM. Da gibt es auch für Deinen AG nix zu diskutieren.
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&Tschüß
Wolfgang