Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 22.01.2017, 10:33 (vor 2651 Tagen) @ golo677

Moin Moin Golo,

noch kenne ich nicht sämtlich Bestimmungen des BTHG, aber ....

alleine durch den Pradigmenwechsel, der in den Betrieben mit Leben gefüllt werden muss, kommen neue Aufgaben auf alle Seiten zu.
Von der Integration, was aus Arbeitgebersicht vielfach bedeutet, Schwerbehinderte seien ein Fremdkörper, der geduldet und integriert werden muss, während unsere Sicht ist, dass sie mit ihren Stärken ein Recht auf die Integration haben, wird jetzt nicht mehr geredet.

Nun heißt es "Inklusion" das heißt Schwerbehinderte, Menschen mit Behinderung (was ich besser finde, da letzteres weniger ausgrenzend wirkt), gehören dazu, sind in der Arbeitswelt inklusive. Diesen Wechsel der Begrifflichkeit in den Unternehmen zum Leben zu erwecken, was bedeutet, erst auf die Stärken und Fähigkeiten der Menschen zu schauen, um diese bestmöglich im Unternehmen leidensgerecht einzusetzen, wird schon schwer genug.

Ansonsten bleibt das Gesetz ein Papiertiger und dient aufgrund der Länge dazu, dass sich jede Menge Menschen in der Keramikabteilung damit die Kehrseite reinigen können.

Daher ändert sich, selbst wenn in der Aufgabenbeschreibung keine Änderung erfolgt, eine Menge, wenn diese Inklusion gelingen soll.

Liebe Grüße

Hendrik


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