Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 23.01.2017, 08:52 (vor 2650 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

Diese Einfügung ist eine Ausrichtung auf das Ziel der Inklusion im Arbeitsleben.

Dein Optimismus in allen Ehren, aber mir fehlt der Glaube, daß sich durch Namensänderung etwas ändert. Da jegliche Definition des Unterschiedes zwischen "Inklusion" und "Integration" vermieden wurde, sehe ich erst mal keine inhaltlichen Unterschiede


Umbenennung erfolgt an über ein Dutzend Stellen im SGB IX 2018. Ein sachlicher Grund ist nicht erkennbar, warum erst 2018 und nicht schon in Art. 2 BTHG: Das weiß wohl nur das BMAS; darüber hat sich das BMAS ausgeschwiegen.

Nun ja, ein Teil der Namensänderungen - in den §§ 82, 83 - ist ja schon in Kraft getreten. Dieses uneinheitliche Vorgehen ist in der Tat nicht nachvollziehbar.

Gruß,
Cebulon

&Tschüß
Wolfgang

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&Tschüß

Wolfgang


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