Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)
Hallo,
es ist eine reine Namensänderung. Der Rest des bisherigen § 98 bleibt wortgleich. Die Namensänderung tritt - im Unterschied zu den anderen Namensänderungen - auch erst zum 01.01.2018 in Kraft, wenn § 98 zu § 181 wird.
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&Tschüß
Wolfgang