Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 22.01.2017, 13:16 (vor 2651 Tagen) @ golo677

Hallo,

es ist eine reine Namensänderung. Der Rest des bisherigen § 98 bleibt wortgleich. Die Namensänderung tritt - im Unterschied zu den anderen Namensänderungen - auch erst zum 01.01.2018 in Kraft, wenn § 98 zu § 181 wird.

--
&Tschüß

Wolfgang


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