Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers SGB IX (Umgang mit Arbeitgeber)

Cebulon, Monday, 23.01.2017, 10:30 (vor 2650 Tagen) @ albarracin

... sehe ich erst mal keine inhaltlichen Unterschiede

Das BMAS, die Bundesregierung, der Gesetzgeber u.a. aber schon. Allerdings in der Tat vergleichsweise wohl eher "geringer" Unterschied bez. Inklusionsvereinbarung durch neue Vorgabe in § 83 Abs. 2 Satz 2 SGB IX n.F. Aber genau da ist der Inklusionsbeauftragte doppelt gefragt und doppelt eingebunden: nämlich bei der Verhandlung ("Zusammenarbeit") dieser Vorgabe zur Inklusion und dann bei der Überwachung sowie der Umsetzung dieser Vereinbarung:

2 "Dabei ist die gleichberechtigte Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben bei der Gestaltung von Arbeitsprozessen und Rahmenbedingungen von Anfang an zu berücksichtigen."

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion