Bürokraft und Verschwiegenheit (Allgemeines)

WoBi, Tuesday, 09.05.2017, 21:51 (vor 2544 Tagen) @ Monica99

Hallo Monica99,

netter Vorschlag von Herrn Düwell in seinem Kommentar. Es fehlt die Rechtsgrundlage für diese Anmerkung. Kann die SBV einen solchen Zusatz zum Arbeitsvertrag der Bürokraft eigenständig vorlegen? Der Betriebsrat oder die SBV sind keine Rechtspersonen. Für die gestellte Bürokraft ist der Arbeitgeber der Vertragspartner.

Müsste also der Arbeitgeber eine solche Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag vorlegen?

Kann die SBV eine derartige Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag durch den Arbeitgeber durch die Bürokraft verlangen?

Für den Betriebsrat gibt es folgende Entscheidungen:
Der Betriebsrat ist nicht gehalten, Bürokräfte zu beschäftigen, die der Arbeitgeber ihm zuweist. Er hat das Recht, eine Bürokraft seines Vertrauens zu wählen und mit seinen Arbeiten zu befassen (BAG, 05.03.1997 – 7 ABR 3/96).

Bürokräfte des Betriebsrats sind vom Arbeitgeber zu bezahlen, unterliegen aber der Weisungsbefugnis des Betriebsrats (BAG, 20.04.2005 – 7 ABR 14/04).

Über die Wahrung von Geheimnisse als Bürokraft, auch nach Beendigung der Tätigkeit, gibt es anscheinend keine höchstrichterliche Entscheidungen.

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Gruß
Wolfgang


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