SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung (Wahlen)

Cebulon, Wednesday, 07.06.2017, 15:15 (vor 2515 Tagen) @ garda

Wenn ein Bewerber nicht kann, dann kann er nicht und wird nicht mehr diskriminiert als jeder andere Bewerber auch, der leider keine Zeit hat.

Hallo, diese Ansicht erscheint mir zu pauschal. Da wär ich etwas vorsichtig speziell für den öffentlichen Dienst auch wegen Artikel 33 Grundgesetz. Siehe z.B. Leitsatz VG Düsseldorf vom 16.07.2012 - 26 L 854/12:

"Eine Behörde darf einen Bewerber nicht allein deshalb im Rahmen eines Auswahlverfahrens übergehen, weil er an einem Auswahlgesprächstermin kurzfristig erkrankt und deshalb zu einer Teilnahme nicht in der Lage ist, unmittelbar danach aber wieder gesundet ist und weder das öffentliche Interesse an alsbaldiger Stellenbesetzung noch sonstige überragende öffentliche Belange einer kurzfristigen Nachholung des Gesprä­chstermi­ns entgegenstehen."

Gruß,
Cebulon


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