SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung (Wahlen)

WoBi, Wednesday, 07.06.2017, 17:03 (vor 2515 Tagen) @ Tanilein

Hallo Tanilein,

entlaste nicht den Arbeitgeber bzw. lass dich nicht in die Verpflichtung nehmen, dass die SBV dem Ausschluss zum Vorstellungsgespräch zugestimmt hat. Dir liegen nur "gefilterte" Informationen vor. Der Arbeitgeber überblickt als Einziger das Verfahren im Ganzen. Die SBV ist Interessensvertretung und der Arbeitgeber ist selbst verantwortlich für die korrekte Bewerbungsdurchführung. Der Arbeitgeber haftet im Falle einer AGG-Klage, wenn Fehler / Indizien vorliegen.

"Jeder Arbeitgeber hat die Erledigung seiner Personalangelegenheiten so zu organisieren, dass die gesetzlichen Pflichten zur Förderung schwerbehinderter Bewerber erfüllt werden."
aus BAG vom 16.09.2008, Akz.: 9 AZR 791/07

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Gruß
Wolfgang


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