SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung (Wahlen)

WoBi, Thursday, 08.06.2017, 11:42 (vor 2514 Tagen) @ garda

Hallo,

genau so. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit als Arbeitsmethode und die Einseitigkeit der Interessensvertretung gewahrt. Korrekte Verfahrensbeteiligung nach § 95 Abs. 2, aber keine Zustimmung zu Lasten behinderter Menschen.
Fehlt nur noch die Rückmeldung der Entscheidung ;-)

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Gruß
Wolfgang


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