SchB Bewerber möchte anderen Termin zur Vorstellung (Wahlen)
Hallo,
genau so. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit als Arbeitsmethode und die Einseitigkeit der Interessensvertretung gewahrt. Korrekte Verfahrensbeteiligung nach § 95 Abs. 2, aber keine Zustimmung zu Lasten behinderter Menschen.
Fehlt nur noch die Rückmeldung der Entscheidung
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Gruß
Wolfgang