Abschreckende Formulierung in der Stellenausschreibung (Einstellung)

sedov, Thursday, 06.07.2017, 09:45 (vor 2486 Tagen) @ Bitmix

Hallo Bitmix,✿

aber warum denn?
Die Gefahrenquellen sind doch da. Ich kenne das von unseren Stadtwerken. Auch unser Bauamt schreibt das rein, trotzdem haben wir zuletzt dort einen schwb Bewerber eingestellt.
Je nachdem, welche Behinderung vorliegt, z.B. Diabetes, stellen diese Gefahrenstellen doch kein Hinderniss dar. Wenn sich aber z.B. ein/e stark Sehbehinderte/r oder körperlich stark Behinderte/r darauf bewirbt, müssen diese Bewerber/innen doch eingeladen werden und wenn Du dann als SBV auf Einstellung pochst, wie schwer haben es dann diese Personen von Anfang an???
Es ist dann den schwb Bewerbern/innen überlassen, sich darauf zu bewerben und dann zu verstehen zu geben, wie und dass und ob sie diese Hürden bewältigen können.
Mal abgesehen davon, dass es einem/r schwb Bewerber/in auch nicht gut dabei geht, wenn er/sie von diesen Gefahrenquellen erst nichts wusste und dann zu der Vorstellung kommt und sehr enttäuscht wieder gehen muss.
Was denkst Du, ist schlimmer für den/die potenzielle/n Bewerber/in?
Zu lesen, dass er/sie sich gar nicht erst bewerben muss oder sich die Mühe der Bewerbung, Anfahrt und Vorstellungsgespräch zu machen um dann für sich selbst auch zu erkennen, dass er/sie sich hätte alles sparen können? Meinst Du nicht er/sie könnte dann nicht mehr Ausschreibung?
Gruß sedov✿


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