Verrechnung Zusatzurlaub mit Erholungsurlaub (Zusatzurlaub)

Paulchen, Tuesday, 11.07.2017, 14:21 (vor 2481 Tagen)

In unserer Firma hat es für alle Beschäftigten unserer Abteilung eine Erhöhung des Erholungsurlaubes um 4 Arbeitstage gegeben, mit Wirkung zum 01.07.
Schwerbehinderte Mitarbeiter wurden von dieser Erhöhung ausgenommen, mit der Begründung, ihr habt ja schon 5 Tage mehr im Jahr.

Mir ist schon klar, das dass nicht rechtens sein kann.
Ich würde das gerne anfechten wollen, erst mal ohne Anwalt, bräuchte dazu aber eine Argumentierungshilfe.


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