Verrechnung Zusatzurlaub mit Erholungsurlaub (Zusatzurlaub)

ciralifan, Tuesday, 11.07.2017, 14:28 (vor 2481 Tagen) @ Paulchen

Menschen mit einer für das ganze Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung erhalten (z.B. bei einer 5-Tage-Woche) einen Zusatzurlaub von 5 Tagen (§ 125 Abs. 1 SGB IX). Die Urlaubstage kommen zum Grundurlaub dazu, der den schwerbehinderten Beschäftigten laut Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. nach gesetzlichen Bestimmungen ohnehin zusteht und unterliegt somit auch den selbigen Bestimmungen.
(Siehe A-Z)
Dieser kann und darf nicht mit -hier nun erhöhtem- "Grundurlaub" verrechnet werden, da Zusatz Urlaub nach SGB IX und nicht Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Dies zu Verrechnen stellt eine Diskriminierung der SB dar.


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