Verrechnung Zusatzurlaub mit Erholungsurlaub (Zusatzurlaub)

Monica99, Tuesday, 11.07.2017, 14:30 (vor 2481 Tagen) @ Paulchen

Hallo,

In unserer Firma hat es für alle Beschäftigten unserer Abteilung eine Erhöhung des Erholungsurlaubes um 4 Arbeitstage gegeben, mit Wirkung zum 01.07.

Haben nur die AN dieser EINEN Abteilung diese 4 Tage bekommen?
Gilt ein TV? Wie viel Urlaub gibt es dann lt. TV?
Auf Grund welcher Rechtsgrundlage gibt es diese 4 Tage mehr?


Klar: Dieses ist ein klarer Rechts-/Gesetzesverstoß. Es ist eine Diskriminierung Schwerbehinderter und somit klar auch ein Verstoß gegen das AGG!

Was sagt der BR?

Was sagt die Beauftragte für die Belange der Schwerbehinderten des AG dazu?

Man kann nur hoffen, dass die Betroffenen Mitglied der Gewerkschaft sind oder eine private Rechtsschutzversicherung haben die auch das Arbeitsrecht abdeckt. Denn hier ist wohl der Weg zu ArbG für alle Betroffene erforderlich. Denn hier müssen diese ihre Rechte notfalls jeweils persönlich einklagen.

--
mfg Monica


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