Rederecht der SBV in Erörterungen (Umgang mit Arbeitgeber)
Gibt es ein Urteil oder ein Kommentarauszug, dass die SBV Rederecht hat?
"Beratende Teilnahme bedeutet, daß die Schwerbehindertenvertretung zu allen Fragen das Wort ergreifen kann." (OVG Münster, 02.10.1998 - 1 A 905/97.PVL). Gilt für Erörterung nach § 84 Abs. 1 SGB IX als auch z.B. für die Erörterung nach § 69 Abs. 2 ThürPersVG.
"Was bedeutet 'beratende' Teilnahme an den Personalratssitzungen? Die Vertrauensperson der schwerbehinderten Beschäftigten hat nicht nur ein Anwesenheitsrecht, sondern besitzt ein Rederecht wie alle übrigen Teilnehmer auch." (DBB-Bundesleitung 8/2011)
Gruß,
Cebulon