Rederecht der SBV in Erörterungen (Umgang mit Arbeitgeber)

Cebulon, Wednesday, 19.07.2017, 08:40 (vor 2473 Tagen) @ rollo

Gibt es ein Urteil oder ein Kommentarauszug, dass die SBV Rederecht hat?

"Beratende Teilnahme bedeutet, daß die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­g zu allen Fragen das Wort ergreifen kann." (OVG Münster, 02.10.1998 - 1 A 905/97.PVL). Gilt für Erörterung nach § 84 Abs. 1 SGB IX als auch z.B. für die Erörterung nach § 69 Abs. 2 ThürPersVG.

"Was bedeutet 'beratende' Teilnahme an den Per­so­nal­ratssitzungen? Die Vertrauensperson der schwer­be­hin­der­ten­ Beschäftigten hat nicht nur ein An­we­sen­heits­recht­, sondern besitzt ein Rederecht wie alle übrigen Teilnehmer auch." (DBB-Bundesleitung 8/2011)

Gruß,
Cebulon


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