Beteiligung bei Einstellung Künstler (Einstellung)
Hallo,
man findet es u.a. im SGB IX, zB. auch beim § 84 aktives Wahlrecht und grundsätzlich, weil im Gesetz es IMMER lautet im Betrieb "Beschäftigte" nicht im Betrieb "angestellte". Aber auch hier in Forumsbeiträgen und SGB IX Kommentaren.
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mfg Monica