Kündigungschutz während Widerspruch? (Kündigung)
Hallo,
Hier hatte ich einige Infos erlesen:
https://www.dbb.de/dokumente/zfpr/2011/zfpronline_2011_12_03.pdf
Danke für die Ergänzung.
Das Dokument bezieht sich auf die Entscheidung 2 AZR 703/09.
Dahingehend muss ich mich korrigieren, dass die Anzeige der (beantragten Anerkennung einer) Schwerbehinderung innerhalb der dreiwöchigen Frist beim AG ausreichend ist.
Hierdurch wird der AG in die Lage versetzt, einen entsprechenden Antrag beim Integrationsamt zu stellen.
Ratsam dürfte jedoch parallel auch die Kündigungsschutzklage sein, um einen möglichen Fristablauf zu vermeiden. Die Klagefrist wird nach meinem Kenntnisstand (2 AZR 864/06) durch eine nachträgliche Mitteilung nicht gehemmt (Rn 46).
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Gruß
Matthias