Außentermine warhnehmen (Freistellung)

Kasandra, Tuesday, 05.12.2023, 20:20 (vor 148 Tagen) @ Phönix

Hallo Phönix,

Von mir wird das Begleiten eines Mitarbeitenden - auf dessen Wunsch hin - zu Terminen im Zusammenhang mit seinem Antragsverfahren bei Ämtern und Sozialverbänden praktiziert. Die Grundlage ist der Wunsch des Dienstgebers an die SBV, die Mitarbeitenden im Antragsverfahren zu begleiten.

Eine SBV kann durch Absprachen die Rahmenbedingungen für eine sinnvolle und zweckmäßige SBV Arbeit schaffen, über gesetzliche Grundlagen hinaus.


Ich verstehe nicht so ganz. Du stellst für den Mitarbeitenden einen Antrag bei Ämtern. Dies erfolgt doch schriftlich. Kommt ein ablehnender Bescheid, erhebst Du für den Mitarbeitenden schriftlich Widerspruch und lasst Euch die Akten zukommen lassen, damit ihr im Bilde seid.

Wenn es um ein Antragsverfahren geht, dann machst Du dies für die Mitarbeiter oder die Mitarbeiter wenden sich an die Sozialverbände, welche die Aufgaben übernehmen.

Sozialverbände sind privat - hier wird ein privater Vertrag zwischen Sozialverband und Mitarbeiter geschlossen.
Dies sind in meinen Augen private Handlungen.

Wendet sich ein Mitarbeiter nach erfolglosen Widerspruch und Ablehnungsbescheid durch Dich an einen Sozialverband oder RA - dann bist Du draußen, denn dann geht es ins Klageverfahren.

Du kannst doch nicht die Mitarbeiter zu Terminen mit Rechtsanwälten, egal ob privat über Rechtsschutzversicherung, Gewerkschaft oder Sozialverband begleiten.

"Eine SBV kann durch Absprachen die Rahmenbedingungen für eine sinnvolle und zweckmäßige SBV Arbeit schaffen, über gesetzliche Grundlagen hinaus. "

Ganz heißes Eisen! ABSPRACHE!!! Was ist, wenn Dir bei den Terminen ein Wegeunfall passiert???

Wie reagiert Dein AG? Nichts schriftlich fixiert - der hat es in seiner Freizeit gemacht! Und weg ist der gesetzliche Unfallschutz!

Schreibt Dir Dein AG die Zeit auch gut, wenn Du nach Feierabend Termine begleitest?

Stellt Dir Dein AG einen Dienstwagen zur Verfügung zu diesen Terminen? Oder bezahlst Du Sprit und Parkgebühren aus eigener Tasche oder kannst Du Deinen privaten PKW über Reisekosten mit Parkgebühren abrechnen?

Viele Grüße,

Kasandra


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