Außentermine wahrnehmen (Freistellung)

magheinz ⌂, Monday, 11.12.2023, 14:29 (vor 143 Tagen) @ Luculus

Als SBV habe ich die Aufgabe zu beraten. Die Kollegen handeln selbst. Daher benötige ich keine Vollmacht. Ich darf keine Rechtsberatung durchführen, das muss ich Profis überlassen die Juristerei studiert haben und ggf. Haftpflichtversichert sind.

Mal ein Beispiel: Wie haben ein Präventionsverfahren am laufen.(siehe Thema "Pornos im Büro").
Das Inklusionsamt hat den Integrationsfachdienst hinzugezogen und bei den jeweiligen ersten Außenterminen habe ich den Kollegen begleitet. Da ging es ums Kennenlernen der Personen und der Situation. Jetzt wo das läuft und Integrationsfachdienst und der Kollege hoffentlich regelmäßige Termine wahrnehmen, bin ich natürlich nicht mehr dabei.

Das ist sowohl mein erstes Präventionsverfahren als auch das erste insgesamt am Haus. War diese Begleitung jetzt nicht vom eigentlichen Mandat abgedeckt?

Natürlich ist immer alles mit der Dienststelle abgesprochen und sogar teilweise "gefördert" gewesen, aber interessieren würde es mich schon, ob das so die Regel ist, oder ob wir hier "zu" viel machen.

viele Grüße


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