Außentermine warhnehmen (Freistellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 11.12.2023, 12:50 (vor 143 Tagen) @ MMA24

Moin Moin,

Außentermine wahrnehmen gilt nur in sehr engen Grenzen und mit Absprache des Arbeitgebers.
1. Schwerbehinderte arbeiten in 100% Homeoffice, dann muss man zu denen nach Hause fahren, wenn diese aufgrund ihrer Behinderung nicht oder nur mit großen Problemen zu uns kommen können.
2. Begleitung zu Ämtern ist nicht unsere Aufgabe, von engen Ausnahmen mal abgesehen.
Ich habe schon jemanden zum Versorgungsamt begleitet, weil dieser 2 neue hüft- und Kniegelenke braucht und der Orthopäde und verlangsamte und schmerzhafte Gehstreckeneinschränkung geschrieben hat, woraufhin es zu einem Gutachtertermin kam. Vorher Feststellung des GdB auf 20.

Mit dem dann zuerkannten GdB konnte dieser Kollege in Rente gehen, was sowohl er, als auch der Arbeitgeber angestrebt haben.

Liebe Grüße

Hendrik


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