Außentermine warhnehmen (Freistellung)

Vertigo, Saarland, Thursday, 07.12.2023, 13:37 (vor 147 Tagen) @ MMA24

Hallo zusammen,
also ich nehme auch Außentermine wahr, und zwar bei einem Widerspruch (den ich gemeinsam mache mit den Antragsstellern) im GdB Antragsverfahren fahre ich mit meinem privaten PKW auf das Amt für Soziales, um Akteneinsicht zu nehmen und helfe dem oder der Mitarbeitenden mit der Widerspruchsbegründung. Ich habe das auch schon mal gemeinsam mit einer Mitarbeiterin gemacht, sie ist allerdings dann aus versicherungsrechtlichen Gründen selbst dort hingefahren und wir haben uns dort getroffen.
Kommt es zum Klageverfahren, verweise ich weiter an einen Sozialverband oder einen Rechtsanwalt. Dann bin ich raus. So halte ich es auch im Gleichstellungsverfahren. Ich sehe das auch nicht als Grund an, jemanden zu anderen Fachleuten zu begleiten.
Ich bitte natürlich dann auch immer um Rückmeldung und dass mich die Leute dann auf dem Laufenden halten.
Privat habe ich jetzt erlebt, dass das Einlegen eines Widerspruchs beim VdK über 230 Euro kostet. Derjenige war sozusagen nicht bedürftig. Hatte noch keine Schwerbehinderung und ist noch im mittleren Alter.
Da hab ich mir gedacht, für jeden Widerspruch, den ich für unsere Leute verfasse 230+ Euro. Das wäre ein netter Nebenverdienst. ;-)
Also im Widerspruch begleite ich, im Klageverfahren oder zu anderen Beratungsterminen beim RA oder auch auf der Arbeitskammer, Sozialverband oder Gewerkschaft begleite ich nicht. Würde ich zeitlich auch nicht schaffen.

--
Gruß
Vertigo


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