Außentermine warhnehmen (Freistellung)

Kasandra, Friday, 08.12.2023, 22:18 (vor 145 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

Du brauchst keine Außentermine beim VA wahr zu nehmen.

Du unterstützt die Mitarbeiter*innen, in dem Du mit Ihnen schriftlich Widerspruch einlegst und die Kopien der Arztberichte und der versorgungsärztlichen Stellungnahme anforderst.

Diese Unterlagen bekommen die Mitarbeiter. Somit liegt Euch alles Aktenmaterial vor zu Bewertung und weiteren Vorgehensweise.

Die Unterlagen - Seiten müssen durchnummeriert sein. Ist hier was nicht stimmig, fällt dies sofort auf.

Auch, wenn nicht die angebenen behandelnden Ärzte angefragt wurden mit entsprechenden Fragenkatalog.

Somit entfällt auch für Dich und Deinen Kollegen / Kollegin ein vor Ort Besuch beim VA!

Dann kannst Du noch mit der Mitarbeiterinn / Mitarbeiter einen begründeten Widerspruch einlegen. Wird dieser negativ beschieden, dann bleibt Dir nur übrig den Mitarbeiter an über seine RSV an einen RA zu verweisen, über Gewerkschaft, oder Mitglied eines Sozialverbandes zu verweisen.

Aber dann ist es Angelegenheit des Mitarbeiters, einen Termin zu vereinbaren und die Unterlagen, welche er / sieh hat zur Vertretung und Klage vorzulegen.

Fakt: Du musst nicht zum VA fahren oder Dich dort zur Akteneinsicht treffen!

Viele Grüße,

Kasandra


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion