Re: Schwerbehindertenvertretung: Leitende Angestellte? (Allgemeines)

Wolfgang E., Saturday, 02.04.2005, 13:22 (vor 6967 Tagen) @ barbara

Leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG sind beispielsweise Personen mit "Prokura". Schwerbehinderte Prokuristen haben zwar regelmäßig das aktive, nicht aber das passive Wahlrecht bei der SBV-Wahl.

Die SBV hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung das Recht zur beratenden Teilnahme an allen Sitzungen des Wirtschaftsausschusses (Bundesarbeitsgericht vom 04.06.1987, 6 ABR 70/85).

Das Teilnahmerecht gilt nicht nur für Sitzungen, in denen Fragen behandelt werden sollen, die schwerbehinderte Menschen betreffen. Die SBV ist deshalb unter Mitteilung der Tagesordnung zu allen Sitzungen zu laden.
Quelle: BIH-Fachlexikon Behinderung & Beruf, Handbuch für die betriebliche Praxis, Stichwort Schwerbehindertenvertretung, Abschnitt Teilnahmerecht.


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