Re: Schwerbehindertenvertretung (Allgemeines)

hackenberger, Saturday, 02.04.2005, 13:23 (vor 7878 Tagen) @ barbara

Hallo Barbara,

ob Du leitende Ang. bist war so wie ich die 1. Anfrage gelesen habe nicht die Fragestellung. Es kann auch keiner im Forum beantworten, da hierzu wesentliche Fakten nicht bekannt sind. Es ist auch eigentlich nicht die Thematik dieses Forums.

Klären könnte diese Frage letztlich nur ein Arbeitsgericht. Es sollte aber auch im Interesse des BR sein hier ggf. eine Klärung herbei zu bringen.

Ein Indiz wäre z.B. ob du bei der letzten BR-Wahl das aktive Wahlrecht zur Wahl des BR besessen hast und sich seither keine Änderung der Beschäftigung ergeben hat> Oder hast Du an der Wahl des Sprecherausschusses der ltd. Ang teilgenommen.

Weiter wäre aber auch zu klären ob Du ggf. den Status des ltd. Ang. sofern er gegeben ist weiter innehaben möchtest>

Als ltd. Ang. Könnest Du aber Beauftragte des AG für die Belange der Schwerbehinderten werden.

Bernhard


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